Anschreiben Smart Meter
Derzeit erhalten viele Kundinnen und Kunden Anschreiben von externen Unternehmen zum Einbau eines Smart Meters. Dadurch entsteht häufig der Eindruck, dass der Einbau sofort verpflichtend ist oder kurzfristig zwingend umgesetzt werden muss. Tatsächlich besteht für viele Kundinnen und Kunden derzeit keine unmittelbare Verpflichtung zum Einbau eines Smart Meters. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass offizielle Schreiben zum Zähleraustausch der EHINGER ENERGIE stets mit dem Logo der EHINGER ENERGIE an Sie persönlich adressiert werden. Dies führt verständlicherweise zu Unsicherheiten, weshalb sich in den vergangenen Tagen zahlreiche Kundinnen und Kunden telefonisch an uns gewandt haben. Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir die wichtigsten Fragen rund um den Messstellenbetrieb, den Smart-Meter-Rollout sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten verständlich erläutern und aufklären.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Was tun, wenn jemand vor der Türe steht?
Lassen Sie sich stets den Mitarbeiterausweis der betreffenden Person vorzeigen und gewähren Sie keinen Zutritt ohne vorherige Terminvereinbarung – bitten Sie in diesem Fall die Person, das Haus wieder zu verlassen. Unterschreiben Sie außerdem niemals Verträge unter Zeitdruck, sondern nehmen Sie sich die Zeit, eine Nacht darüber zu schlafen oder mit jemandem Rücksprache zu halten. Sollten Sie unsicher sein, zögern Sie nicht, uns um Rat zu fragen.
Sind diese Verträge rechtskräftig?
Haustürgeschäfte sind nach § 312b BGB grundsätzlich erlaubt und fallen unter die Regelungen des Fernabsatzvertrags. Dabei haben Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.
Was tun, wenn bereits solch ein Vertrag unterschrieben wurde?
Ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung haben Sie 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Nutzen Sie diese Frist und wenden Sie sich im Falle eines Widerrufs umgehend direkt an den Anbieter.










