Zum 6. Juni 2025 tritt der von der Bundesnetzagentur festgelegte Beschluss „Festlegung für einen beschleunigten Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24)“ in Kraft. Sie sollen den Lieferantenwechsel innerhalb eines Tages ermöglichen. Was es mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel auf sich hat, wie dies abläuft und was Sie beachten müssen, haben wir Ihnen folgend zusammengestellt.
FAQ’s
– Der aktuelle Liefervertrag muss kündbar sein (z. B. keine Mindestvertragslaufzeit oder fristgerechte Kündigung).
– Der neue Anbieter muss alle relevanten Daten korrekt und vollständig an den Netzbetreiber übermitteln.
– Es darf keine Sperre (z. B. wegen Zahlungsverzugs) beim aktuellen Anschluss bestehen. Technisch müssen alle Marktpartner im Energiemarkt die entsprechenden Prozesse für einen beschleunigten Wechsel unterstützen.