Wichtige Änderungen ab dem 6. Juni 2025
Zum 6. Juni 2025 tritt der von der Bundesnetzagentur festgelegte Beschluss „Festlegung für einen beschleunigten Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24)“ in Kraft. Sie sollen die Kommunikation und die technische Abwicklung zwischen den Stromversorgern innerhalb eines Tages ermöglichen. Was es mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel auf sich hat, wie dies abläuft und was Sie beachten müssen, haben wir Ihnen folgend zusammengestellt.
Was bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?
Ab dem 6. Juni 2025 gilt ein neues Verfahren für den Wechsel des Stromanbieters: Sobald ein neuer Stromvertrag abgeschlossen ist, koordinieren sich alle beteiligten Stellen – wie Versorger, Netzbetreiber und Messdienstleister – innerhalb von 24 Stunden, um den frühestmöglichen Termin zu ermitteln und Ihnen mitzuteilen. Sie erhalten dann schnellstmöglich eine Rückmeldung darüber, wann die Belieferung durch Ihren neuen Anbieter starten kann.
Bitte beachten:
Ein Anbieterwechsel innerhalb eines Tages heißt jedoch nicht, dass bestehende Vertragsbindungen außer Kraft treten. Die geltenden Kündigungsfristen und Laufzeiten Ihres aktuellen Stromvertrags behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Was bedeutet das für Sie konkret?
Zukünftig ist es nicht mehr möglich, Ein- oder Auszüge rückwirkend zu melden. Das bedeutet, dass der Zeitpunkt Ihrer Meldung entscheidend ist – sowohl beim Einzug in eine neue Wohnung als auch beim Auszug.
Beim Einzug in eine neue Wohnung:
Wenn Sie Ihren Einzug zu spät mitteilen, werden Sie für den Übergang zunächst automatisch dem für Sie zuständigen Grundversorgung zugeordnet. Selbstverständlich haben Sie anschließend jederzeit die Möglichkeit, zu einem unserer individuellen Tarife zu wechseln.
Beim Auszug aus der Wohnung:
Auch beim Auszug ist eine fristgerechte Mitteilung wichtig: Erfolgt diese nicht rechtzeitig, endet Ihr Vertrag nicht automatisch mit dem Umzug. Das hat zur Folge, dass Sie weiterhin für den Stromverbrauch an Ihrer bisherigen Adresse verantwortlich bleiben – selbst dann, wenn die Wohnung bereits neu bezogen wurde.
Welche Voraussetzungen müssen für einen Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden erfüllt sein?
Damit der Wechsel innerhalb von 24 Stunden erfolgen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Kann ich immer den Vertrag innerhalb 24 Stunden wechseln?
Ob Sie den Vertrag innerhalb 24 Stunden wechseln können, hängt von Ihrem aktuellen Vertrag ab. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen. Wir beraten Sie hier gerne.
Beeinflusst der 24-Stunden-Lieferantenwechsel meine Energieversorgung?
Nein, Ihre Energieversorgung bleibt durchgehend gesichert. Der Lieferantenwechsel betrifft nur den Stromanbieter, nicht die physische Versorgung mit Strom.










