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EHINGER ENERGIE
Sie möchten Ihr eigener Energieerzeuger werden und eine Photovoltaikanlage installieren? Überschüssigen Strom können Sie jetzt ganz einfach ins Netz einspeisen – und so der Umwelt und Ihrem Geldbeutel etwas Gutes tun. Wir beraten Sie individuell und umfassend zu starken Vorteilen. Hier finden Sie alle Informationen zum Thema und die attraktiven Serviceangebote der EHINGER ENERGIE – Einspeisemanagement kann so einfach sein.
Ablauf Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage
Bitte beachten Sie folgende Schritte bei der Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage, um gesetzliche Fristen nach dem EEG 2023 einzuhalten und Versäumnis-/Verstoßgebühren zu vermeiden.
Schritt 1: Anfrage durch den Anlagenbetreiber oder Errichter
Weitere Infos und rechtliche Grundlage: Zwischen der Anfrage beim Netzbetreiber und dem EEG-Inbetriebnahmedatum muss der §21c EEG 2023 beachtet werden: Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber vor Beginn des jeweiligen vorangehenden Kalendermonats mitteilen,…
Bei Nichteinhaltung: Pönale nach EEG
Schritt 2: Prüfung durch den Netzbetreiber
Der Netzbetreiber (Infos über das Netz der EHINGER ENERGIE) prüft die Unterlagen und führt eine Netzverträglichkeitsprüfung durch.
Schritt 3: Freigabe durch den Netzbetreiber
Nach Prüfung der Unterlagen und erfolgreicher Netzverträglichkeitsprüfung wird die Ausführungsfreigabe für vier Monate freigegeben.
Schritt 4: Zusendung der Fertigmeldungsunterlagen durch den Errichter oder Anlagenbetreiber
Der Errichter oder Anlagenbetreiber sendet die Fertigmeldungsunterlagen und Registrierungsbestätigung des Marktstammdatenregisters an den Netzbetreiber.
Schritt 5: Zählerwechsel/-einbau durch den Netzbetreiber
Für den Zählerwechsel wird ein Termin mit dem Anlagenbetreiber vereinbart.
Beispiel zum zeitlichen Ablauf: Hat der Anlagenbetreiber am 20. März beim Netzbetreiber eine Erzeugungsanlage angefragt, so können die Fertigmeldungsunterlagen erst zum 01. Mai zugesandt werden und nach dem Zählerwechsel/-einbau in Betrieb genommen werden. Bei einer Anfrage im April können die Fertigmeldungsunterlagen frühestens zum 01. Juni überreicht werden.
Schritt 6: Herzlichen Glückwunsch!
Die Erzeugungsanlage kann in Betrieb genommen werden. Der Netzbetreiber sendet dem Anlagenbetreiber ein Begrüßungsschreiben und eine Information über die Einspeisevergütung zu.
FAQ – häufig gestellte Fragen
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