Ablauf Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage

Bitte beachten Sie folgende Schritte bei der Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage, um gesetzliche Fristen nach dem EEG 2023 einzuhalten und Versäumnis-/Verstoßgebühren zu vermeiden.

WICHTIG!

Die Anfrage erfolgt vor der Fertigmeldung (Schritt 4). Eine zeitgleiche Zusendung ist nicht gestattet.
Weitere Infos und rechtliche Grundlage:
Zwischen der Anfrage beim Netzbetreiber und dem EEG-Inbetriebnahmedatum muss der §21c EEG 2023 beachtet werden: Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber vor Beginn des jeweiligen vorangehenden Kalendermonats mitteilen,…
Bei Nichteinhaltung: Pönale nach EEG

WICHTIG!

Beachten Sie die Frist: Innerhalb vier Wochen nach EEG Inbetriebnahme
(gemäß §21c EEG 2023)

WICHTIG!

Die Erzeugungsanlage darf nur zur EEG-Inbetriebnahme kurzzeitig zum Funktionstest eingeschaltet werden und nicht dauerhaft in das Stromnetz einspeisen. Der Zählereinbau- oder Zählerwechseltermin wird nach Erhalt aller benötigten Inbetriebnahmeunterlagen mit dem Anlagenbetreiber vereinbart. Nach erfolgreichem Zählerwechsel/Zählereinbau darf die Anlage eingeschaltet werden und in das Stromnetz einspeisen.



Einspeiser

Ablauf Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage
Vorlage Vollmacht
Anmeldung / Inbetriebnahme PV
Folgende ausgefüllten Unterlagen und Formulare benötigen Sie, um die Stromeinspeisung anzumelden und in Betrieb zu nehmen:
• Anmeldung zum Netzanschluss Strom/Inbetriebsetzung
• Übersichtsschaltbild mit Phasenaufteilung
• Datenblätter der Wechselrichter
• Datenblätter der Module
• Datenblätter des Speichers
• Fotos der PV-Anlage mit Datum (in Farbe)
• Kopie der Marktstammdatenregistermeldung (innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme)
• E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4105:2018-11
• E.3 Datenblatt für Speicher nach VDE-AR-N 4105:2018-11
• E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher nach VDE-AR-N 4105:2018-11

Formular Anmeldung
Formular zur Anmeldung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
Formular Inbetriebnahme
Auswahlblatt zum Messkonzept Nr. 1-6
Auswahlblatt zum Messkonzept Nr. 7-11
Messkonzepte für Erzeugungsanlagen mit AC o. DC gekoppeltem Speicher
E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
E.3 Datenblatt für Speicher
E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll
Auftrag für Zähler-/Gerätewechsel
Anfrageformular Photovoltaikanlage
Anmeldung/Inbetriebnahme KWK-Anlage
• Anmeldung zum Netzanschluss Strom/Inbetriebsetzung (in Original)
• Übersichtsschaltbild mit Phasenaufteilung
• Unbedenklichkeitsbescheinigung
• Datenblatt des BHKW
• Messkonzept
• Kopie der Marktstammdatenregistermeldung (innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme)
• E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4105:2018-11
• E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher nach VDE-AR-N 4105:2018-11 (in Original)
• BAFA Zulassungsbescheid

Formular Anmeldung
Formular Inbetriebnahme
Auswahlblatt zum Messkonzept Nr. 1-6
Auswahlblatt zum Messkonzept Nr. 7-11
E.2 Datenblatt
E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll
Auftrag für Zähler- und Gerätewechsel
Anmeldung Steckersolargeräte
Wir vereinfachen für Sie den Anmeldeprozess.
Ab sofort müssen Sie Ihre Anlagen nur noch im Marktstammdatenregister anmelden.
Startseite | MaStR (marktstammdatenregister.de)

Ablauf:
• Prüfen sie als Mieter*in, ob das Anbringen eines Steckersolargerätes erlaubt ist.
• Die Installation erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik. Sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Elektrofachkraft ab.
• Registrieren Sie Ihr Steckersolargerät nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Geben Sie beim Registrierungsprozess im Eingabefeld „Identifikationsnummer des Netzbetreibers“ Ihre Zählernummer ein oder teilen Sie uns diese per Mail mit.

Hinweis Zählerwechsel & Zählereinbau:
Durch die Installation eines Steckersolargerätes erfolgt ein Zählerwechsel. Ihr Zähler wird durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzt. Über den genaueren Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Änderungen Anlagenbetreiberwechsel
Alle Informationen zur Änderung des Anlagenbetreiberwechsels.
Vereinbarung zum Anlagenbetreiberwechsel
Nachweis Austausch Module
Einspeisemanagement
Wir kümmern uns gerne um Ihr Einspeisemanagement. Deshalb liefern wir Ihnen die Geräte zur Steuerung der Stromeinspeisung durch Ihre Erzeugungsanlage.
Die Einspeisung wird dann zentral über die EHINGER ENERGIE gesteuert.
Als Dankeschön für Ihr Vertrauen bieten wir Ihnen diesen Service zu besonders attraktiven Konditionen – so einfach kann Einspeisen sein.
Bestellauftrag für das Einspeisemanagement
Bestellauftrag für das Einspeisemanagement für 100 kW
Nachweis der technischen Vorgaben gemäß EEG-2021-V
Beschaltung Rundsteuerempfänger
Antrag zur Aufhebung der 70 %-Wirkleistungsbegrenzung bis 7 kWp
Marktstammdatenregister
Der Start des MaStR-Webportals wurde am 05.02.2018 bekanntgegeben. Ab dem 31. Januar 2019 wird das Webportal des Marktstammdatenregisters für alle Marktakteure zur Verfügung stehen.
Informationsschreiben an Anlagenbetreiber gemäß § 25 Absatz 4,5 MaSTRV-Bundesnetzagentur
Marktstammdatenregister Flyer -Bundesnetzagentur
Marktstammdatenregister - Vortrag von Dr. Weise vom BBH Stuttgart
Direktvermarktung
Fernsteuerbarkeit gemäß EEG 2023

Die Fernsteuerbarkeit ist eine zentrale Voraussetzung für Anlagen, die ihren Strom direktvermarkten und Anspruch auf die Marktprämie erheben. Gemäß § 10b EEG 2023 müssen alle direktvermarkteten Anlagen mit geeigneter Technik ausgestattet sein, um die Einspeisung flexibel an die Anforderungen des Strommarkts und der Netzsicherheit anzupassen. Für die Erklärung der Fernsteuerbarkeit nutzen Sie bitte das beigefügte Muster „Erklärung zur Fernsteuerbarkeit bei Direktvermarktung“.

Anforderungen für die Fernsteuerbarkeit
– Technische Voraussetzungen:
Der Anlagenbetreiber muss sicherstellen, dass:
1. Die aktuelle Ist-Einspeisung der Anlage jederzeit abrufbar ist.
2. Die Einspeiseleistung der Anlage ferngesteuert reduziert werden kann, wenn dies für die bedarfsgerechte Einspeisung oder Netzstabilität erforderlich ist.

– Berechtigungen:
Der Anlagenbetreiber muss dem Direktvermarkter oder der Person, an die der Strom verkauft wird, die Befugnis einräumen, diese Funktionen zu nutzen.

– Fristen für Neuanlagen:
Neuanlagen, die nach dem EEG 2023 in Betrieb genommen werden, müssen die Fernsteuerbarkeit spätestens ab dem Beginn des zweiten Kalendermonats nach der Inbetriebnahme gewährleisten.


Nachweise zur Fernsteuerbarkeit
Der Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen erfolgt wie folgt:

– Anmeldung:
Der Direktvermarkter meldet die Anlage in den entsprechenden Marktprämien-Bilanzkreis an, was in der Regel über den Standardprozess (z. B. UTILMD-Nachricht) erfolgt.
– Endabrechnung:
Bis zum 28. Februar des Folgejahres muss der Anlagenbetreiber nachweisen, dass die Fernsteuerbarkeit im abgelaufenen Kalenderjahr durchgehend gewährleistet war. Hierzu kann ein dokumentierter Test oder eine
Bestätigung des Direktvermarkters dienen.


Bestandsanlagen
Für Anlagen, die vor dem 31. März 2015 in Betrieb genommen wurden, galt eine Nachrüstpflicht, um weiterhin die Marktprämie in Anspruch nehmen zu können. Ausnahmen gelten nur, wenn diese technisch oder rechtlich nachweislich nicht möglich sind.

Netzmanagement und Vorrang von Netzsicherheitsmaßnahmen
Netzmanagementmaßnahmen und Vorgaben zur Netzsicherheit haben stets Vorrang vor der Vermarktung. Die Fernsteuerbarkeit gewährleistet, dass solche Maßnahmen im Bedarfsfall schnell und effizient umgesetzt werden können.

Fernsteuerbarkeit nach §10b EEG 2023