Sie möchten Ihr eigener Energieerzeuger werden und eine Photovoltaikanlage installieren? Überschüssigen Strom können Sie jetzt ganz einfach ins Netz einspeisen – und so der Umwelt und Ihrem Geldbeutel etwas Gutes tun. Wir beraten Sie individuell und umfassend zu starken Vorteilen. Hier finden Sie alle Informationen zum Thema und die attraktiven Serviceangebote der EHINGER ENERGIE – Einspeisemanagement kann so einfach sein.
Einspeiser
• Anmeldung zum Netzanschluss Strom/Inbetriebsetzung
• Übersichtsschaltbild mit Phasenaufteilung
• Datenblätter der Wechselrichter
• Datenblätter der Module
• Datenblätter des Speichers
• Fotos der PV-Anlage mit Datum (in Farbe)
• Kopie der Marktstammdatenregistermeldung (innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme)
• E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4105:2018-11
• E.3 Datenblatt für Speicher nach VDE-AR-N 4105:2018-11
• E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher nach VDE-AR-N 4105:2018-11
Formular Anmeldung
Formular zur Anmeldung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
Formular Inbetriebnahme
Auswahlblatt zum Messkonzept Nr. 1-6
Auswahlblatt zum Messkonzept Nr. 7-11
Messkonzepte für Erzeugungsanlagen mit AC o. DC gekoppeltem Speicher
E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
E.3 Datenblatt für Speicher
E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll
Auftrag für Zähler-/Gerätewechsel
Anfrageformular Photovoltaikanlage
• Übersichtsschaltbild mit Phasenaufteilung
• Unbedenklichkeitsbescheinigung
• Datenblatt des BHKW
• Messkonzept
• Kopie der Marktstammdatenregistermeldung (innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme)
• E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4105:2018-11
• E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher nach VDE-AR-N 4105:2018-11 (in Original)
• BAFA Zulassungsbescheid
Formular Anmeldung
Formular Inbetriebnahme
Auswahlblatt zum Messkonzept Nr. 1-6
Auswahlblatt zum Messkonzept Nr. 7-11
E.2 Datenblatt
E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll
Auftrag für Zähler- und Gerätewechsel
Ab sofort müssen Sie Ihre Anlagen nur noch im Marktstammdatenregister anmelden.
Startseite | MaStR (marktstammdatenregister.de)
Ablauf:
• Prüfen sie als Mieter*in, ob das Anbringen eines Steckersolargerätes erlaubt ist.
• Die Installation erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik. Sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Elektrofachkraft ab.
• Registrieren Sie Ihr Steckersolargerät nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Geben Sie beim Registrierungsprozess im Eingabefeld „Identifikationsnummer des Netzbetreibers“ Ihre Zählernummer ein oder teilen Sie uns diese per Mail mit.
Hinweis Zählerwechsel & Zählereinbau:
Durch die Installation eines Steckersolargerätes erfolgt ein Zählerwechsel. Ihr Zähler wird durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzt. Über den genaueren Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Nachweis der technischen Vorgaben gemäß EEG-2021-V
Technische Mindestanforderung Einspeisemanagement (Stand Januar 2013)
Antrag zur Aufhebung der 70 %-Wirkleistungsbegrenzung bis 7 kWp
Änderung des Messkonzepts
Austausch Wechselrichter und Speichersystem
Technische Mindestanforderungen nach EnWG §14a (gültig ab 01.01.2024)
Technische Mindestanforderungen zur netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen
Vereinbarung zum Anlagenbetreiberwechsel
Nachweis Austausch Module
Die Einspeisung wird dann zentral über die EHINGER ENERGIE gesteuert.
Als Dankeschön für Ihr Vertrauen bieten wir Ihnen diesen Service zu besonders attraktiven Konditionen – so einfach kann Einspeisen sein.
Bestellauftrag für das Einspeisemanagement
Bestellauftrag für das Einspeisemanagement für 100 kW
Nachweis der technischen Vorgaben gemäß EEG-2021-V
Beschaltung Rundsteuerempfänger
Antrag zur Aufhebung der 70 %-Wirkleistungsbegrenzung bis 7 kWp
Informationsschreiben an Anlagenbetreiber gemäß § 25 Absatz 4,5 MaSTRV-Bundesnetzagentur
Marktstammdatenregister Flyer -Bundesnetzagentur
Marktstammdatenregister - Vortrag von Dr. Weise vom BBH Stuttgart
Alle Anlagen, die direktvermarkten und die Marktprämie in Anspruch nehmen, müssen fernsteuerbar sein. Bestandsanlagen waren bis 31.03.2015 nachzurüsten, damit weiterhin die Marktprämie beansprucht werden konnte. Ausnahmen sind nur möglich, wenn dies nach den genehmigungsrechtlichen Vorgaben nachweislich ausgeschlossen ist. (Muster für Nachweis der “Fernsteuerbarkeit durch den Direktvermarkter“)
Neuanlagen müssen die Fernsteuerung ab Beginn des zweiten auf die Inbetriebnahme der Anlage folgenden Kalendermonats eingerichtet haben. Der Anlagenbetreiber muss technische Einrichtungen zur jederzeitigen Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung und
zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung vorhalten.
Der Anlagenbetreiber muss zudem dem Direktvermarktungsunternehmen oder der Person, an die der Strom veräußert wird, die Befugnis einräumen, jederzeit die jeweilige Ist-Einspeisung abzurufen und die Einspeiseleistung ferngesteuert in dem Umfang zu reduzieren, der für die bedarfsgerechte Einspeisung des Stromes erforderlich ist.
Netzmanagement– oder Netzsicherheitsmaßnahmen haben Vorrang.
Grundsätze zum Nachweis der Fernsteuerbarkeit:
Die Fernsteuerbarkeit nach § 20 Abs. 2 EEG 2017 muss im Grundsatz für den gesamten Kalendermonat vorliegen.
Der Anlagenbetreiber oder Direktvermarktungsunternehmer („Lieferant“) meldet die Anlage in einen entsprechenden Marktprämienbilanzkreis an. Hierbei zeigt der Lieferant i.d.R. durch eine UTILMD-Nachricht („Lieferbeginn“) im Rahmen der relevanten Marktprozesse auch an, dass die Anlage fernsteuerbar ist.
Der Netzbetreiber hat keine Pflicht, nachzuforschen, ob die Fernsteuerbarkeit tatsächlich oder ständig gewährleistet ist.
Bei Inbetriebnahme gilt, dass die Fernsteuerbarkeit nicht vor dem Beginn des zweiten auf die Inbetriebnahme der Anlage folgenden Kalendermonats erfüllt sein muss (§ 20 Abs. 1 EEG 2017).
Zum Termin der Endabrechnung (28. Februar für das Vorjahr) ist ein Nachweis darüber zu erbringen, dass die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 EEG 2017 eingehalten wurden. Hierfür kann bspw. ein Test der Fernsteuerbarkeit genutzt werden.
Erklärung zur Fernsteuerbarkeit nach EEG 2017