STROMANBIETER AN IHRER HAUSTÜRE?
Derzeit erhalten wir Anrufe von besorgten Kunden, welche an der Haustüre Stromverträge unterzeichnen sollen. Dabei geben sich diese Personen oft als Mitarbeiter von Telekommunikationsunternehmen oder auch von anderen Unternehmen aus. Diese Personen lesen Ihren Stromzähler inkl. Zählerstand, und Zählernummer ab, erfragen Ihre IBAN-Daten und setzen Sie unter Druck, ein Dokument, das ggf. ein neuer Stromvertrag sein kann, zu unterschreiben.
BITTE HANDELN SIE MIT VORSICHT BEI DER HERAUSGABE VON PERSONENBEZOGENEN DATEN
Mitarbeiter der EHINGER ENERGIE können sich mithilfe eines Mitarbeiter-Ausweises ausweisen und tragen unser Logo auf ihrer Bekleidung. Unsere Verträge werden hauptsächlich in unserem Kundencenter im Groggental sowie online abgeschlossen. Falls wir Sie für ein Vertragsangebot zu Hause besuchen, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.
Bei der Stromtarifberatung arbeiten wir mit keinem anderen Unternehmen zusammen.
Was tun, wenn jemand vor der Türe steht?
Lassen Sie sich stets den Mitarbeiterausweis der betreffenden Person vorzeigen und gewähren Sie keinen Zutritt ohne vorherige Terminvereinbarung – bitten Sie in diesem Fall die Person, das Haus wieder zu verlassen. Unterschreiben Sie außerdem niemals Verträge unter Zeitdruck, sondern nehmen Sie sich die Zeit, eine Nacht darüber zu schlafen oder mit jemandem Rücksprache zu halten. Sollten Sie unsicher sein, zögern Sie nicht, uns um Rat zu fragen.
Sind diese Verträge rechtskräftig?
Haustürgeschäfte sind nach § 312b BGB grundsätzlich erlaubt und fallen unter die Regelungen des Fernabsatzvertrags. Dabei haben Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.
Was tun, wenn bereits solch ein Vertrag unterschrieben wurde?
Ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung haben Sie 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Nutzen Sie diese Frist und wenden Sie sich im Falle eines Widerrufs umgehend direkt an den Anbieter.










