Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen – zu Strom- und Gastarifen, Photovoltaik, E-Mobilität und zum Stromzähler. Nicht die richtige Frage dabei? Dann kümmern wir uns gerne persönlich um Ihr Anliegen!
Strom- und Gaspreisbremse
Fragen zur Strom- und Gaspreisbremse
Macht es noch Sinn Energie zu sparen, wenn der Staat die Preise begrenzt?
Das ist mit einem ganz klaren ja zu beantworten. Wer viel Energie einspart profitiert nämlich doppelt von den Preisbremsen. Ihr Jahresverbrauch, der zur Ermittlung der 80 % herangezogen wird, basiert auf einer historischen Prognose. Sollten Sie im Jahr 2023 deutlich weniger Energie verbrauchen als Sie es im Vorjahr getan haben, können die Preisbremsen auch für einen höheren Anteil als 80 % Ihres tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2023 gelten. Wer mehr spart wird somit auch mehr vom Staat entlastet. Des Weiteren ist der sparsame Umgang der Bevölkerung mit Energie ein entscheidender Faktor für die Überwindung der Energiekrise und der Erreichung der Klimaziele.
Ist es sinnvoll meinen Zählerstand zum Inkrafttreten der Preisbremsen zu melden?
Da die Entlastung auf Basis einer historischen Jahresverbrauchsprognose ermittelt wird, hat ein aktueller Zählerstand keine Auswirkung auf die Höhe der Entlastung. Sie dürfen uns aber natürlich dennoch gerne jederzeit Ihren Zählerstand über unser Kundenportal, per Mail und per Telefon mitteilen.
Gilt die Strompreisbremse auch für Wärmestrom & Ladestrom?
Ja, die Strompreisbremse gilt auch für sämtliche Sondertarife. Allerdings sei an dieser Stelle erwähnt, dass diese Tarife bei unseren Bestandskunden derzeit unterhalb der Strompreisgrenze von 40 ct/kWh liegen. Somit greift die Strompreisbremse in diesem Fall nicht. Der Verbrauch des Kunden wird in diesem Fall zu 100 % ganz regulär mit seinem günstigeren Preis abgerechnet.