Sie fahren in Zukunft elektrisch und wünschen sich eine eigene Ladestation? Ladestationen sind melde- bzw. genehmigungspflichtig. Wir stellen Ihnen mit unserem Stromnetz die Infrastruktur zur Verfügung und bauen diese stetig weiter aus.
Meldepflichtige Ladeeinrichtungen
Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kW sind meldepflichtig und müssen der EHINGER ENERGIE mitgeteilt werden.
Melde- und genehmigungspflichtige Ladeeinrichtungen
Ladeeinrichtungen mit einer Leistung von mehr als 12 kW gilt zusätzlich zu der Anmeldepflicht eine Genehmigungspflicht. Die EHINGER ENERGIE muss hier zunächst überprüfen, ob die gewünschte Leistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung gestellt werden kann. Erst, wenn Sie die Zustimmung erhalten, können Sie eine Ladeeinrichtung installieren.
Ladeeinrichtung anmelden
Benötigte Informationen für die Anmeldung
Bitte geben sie bei der Anmeldung der Ladeeinrichtung folgendes mit:
1. Ladeleistung Ihrer geplanten Ladeeinrichtung(en) in kW
2. Anzahl der Ladepunkte
1. Ladeleistung Ihrer geplanten Ladeeinrichtung(en) in kW
2. Anzahl der Ladepunkte
Folgende Unterlagen sind nach der Fertigstellung erforderlich:
Inbetriebsetzungsformular für die Ladesäule
Datenblatt B.3 Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge
Nachweis der Erfüllung der technischen Anforderungen mittels Konformitätserklärung VDE-AR-N 4100:2019
Datenblatt B.3 Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge
Nachweis der Erfüllung der technischen Anforderungen mittels Konformitätserklärung VDE-AR-N 4100:2019
Technische Voraussetzungen