Der Gesetzgeber hat alle Energieunternehmen zum Einbau und Betrieb von moderner Messtechnik im “Gesetz zu Digitalisierung der Energiewende” verpflichtet. Anhand von Verbrauchsmengen ist geregelt, welche Kunden in welchem Zeitraum einen modernen Stromzähler erhalten.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber nach §37 Abs. 1 MsbG informiert die EHINGER ENERGIE GmbH & Co. KG über ihre Standardleistungen sowie mögliche Zusatzleistungen in Bezug auf die modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme*.
*Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die technische Verfügbarkeit von intelligenten Messsystemen nach §30 MsbG nicht gegeben.