Was tun?

Was tun, wenn jemand vor der Türe steht?
Lassen Sie sich stets den Mitarbeiterausweis der betreffenden Person vorzeigen und gewähren Sie keinen Zutritt ohne vorherige Terminvereinbarung – bitten Sie in diesem Fall die Person, das Haus wieder zu verlassen. Unterschreiben Sie außerdem niemals Verträge unter Zeitdruck, sondern nehmen Sie sich die Zeit, eine Nacht darüber zu schlafen oder mit jemandem Rücksprache zu halten. Sollten Sie unsicher sein, zögern Sie nicht, uns um Rat zu fragen.
Sind diese Verträge rechtskräftig?
Haustürgeschäfte sind nach § 312b BGB grundsätzlich erlaubt und fallen unter die Regelungen des Fernabsatzvertrags. Dabei haben Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.
Was tun, wenn bereits solch ein Vertrag unterschrieben wurde?
Ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung haben Sie 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Nutzen Sie diese Frist und wenden Sie sich im Falle eines Widerrufs umgehend direkt an den Anbieter.

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    Auch 2025 wieder Top-Lokalversorger

    Die EHINGER ENERGIE bietet Ihren Kunden eine hohe Servicequalität und eine transparente Preispolitik und wurde deshalb auch 2024 wieder mit dem Top-Lokalversorger Siegel ausgezeichnet. Bei der Bewertung wird unter anderem viel Wert auf regionales Engagement und die Investition in nachhaltige und innovative Projekte in der Region gelegt.